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ARBEITSSCHUTZERKLÄRUNG


Um den Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz von 1974 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachzukommen, wurde gemeinsam mit der Filtrona AG ein Sicherheitsmanagementsystem errichtet, welches für eine ständige Verbesserung im Bereich Arbeitssicherheit, Risikominderung sowie Arbeitsschutzüberwachung sorgt. Wesentlicher Bestandteil der Firmenphilosophie ist es, sicherzustellen, dass dieses Sicherheitsmanagement und Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet von Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit in allen Bereichen festgesetzt, akzeptiert und eingehalten werden.

Das Unternehmen stellt sicher, dass - soweit es in seinem Kontrollbereich liegt - alle praktischen Schritte unternommen werden, um Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen aller Mitarbeiter, Besucher und anliefernden bzw. abholenden Unternehmer auf dem Firmengelände zu gewährleisten.

Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter hinreichend informiert, angewiesen und geschult werden, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren.

Die Mitarbeiter sollten ihrerseits alle vernünftigen Schritte unternehmen, um ihre eigene Sicherheit aber auch die anderer, durch ihre Handlungen oder Unterlassungen betroffenen Personen, zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter sollten ihrerseits alle vernünftigen Schritte unternehmen, um ihre eigene Sicherheit aber auch die anderer, durch ihre Handlungen oder Unterlassungen betroffenen Personen, zu gewährleisten.

Das Unternehmen legt Wert darauf, sich in Fragen des Arbeitsschutzes und des Wohlergehens ständig mit den Mitarbeitern auszutauschen. Durch die Förderung dieses Mitarbeiter-Engagements werden Beschäftigte aus allen Bereichen des Unternehmens ermutigt, Sicherheitskommissionen zu gründen und sich aktiv in Sicherheitsaudits einzubringen. Dies wird soweit es in unserem Einflussbereich liegt, in allen Niederlassungen und Betrieben gefördert.

Das Unternehmen hält Mitarbeiter und Aktionäre über Fragen des Arbeitsschutzes auf dem laufenden. Diese Informationen werden regelmäßig überprüft und in allen Bereichen des Unternehmens besprochen.

Die Arbeitsschutzerklärung, Organisation und Absprachen werden in regelmäßigen Abständen geprüft und, falls erforderlich, aktualisiert. Der Geschäftsführer trägt letztendlich die Verantwortung für die Sicherstellung, dass dieser Grundsatz innerhalb Moss verfasst, realisiert und überprüft wird.


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