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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Käufer sollte insbesondere die Bedingungen 5, 11 und 12 beachten.
- Allgemein
- Die im folgenden aufgeführten Bedingungen, die von
Zeit zu Zeit durch den Verkäufer durch eine schriftliche Mitteilung an
den Käufer oder durch sonstige allgemein zugängliche Mitteilung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (die „Bedingung“ ) geändert
werden können, sind Teil eines jeden Vertrages zwischen dem Verkäufer und
dem Käufer für den Verkauf und Kauf der Produkte oder der Werkzeugausrüstung
( ein „Vertrag“). Sie beziehen sich auf alle Geschäfte zwischen
Verkäufer und dem Käufer. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, bzw. wird
explizit hiermit wiedersprochen..
- Keine Ergänzung oder Änderung einer Bestimmung
dieser Bedingungen noch eine Erklärung, ein Hinweis oder eine Empfehlung
in bezug auf die Produkte durch einen Vertreter des Verkäufers ist für
die Parteien verbindlich, wenn diese nicht schriftlich erfolgt ist und
von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist, und in
diesem Schriftstück muss die Absicht der Parteien, diese Bedingungen zu
ändern oder zu ergänzen, klar zum Ausdruck kommen.
- Interpretation
- In diesen Bedingungen
meint "Käufer" diejenige Person, die die Produkte von
dem Verkäufer kauft, "Werkzeugausrüstung des Käufers"
meint jegliche Druckplatten, Muster, Werkzeuge oder sonstige Ausrüstung,
die das Eigentum des Käufers sind und/oder die der Verkäufer von oder auf
Anweisung des Käufers hergestellt, gekauft oder erhalten hat; "Kundenspezifische Produkte"
meint alle Waren außer Standardwaren, die der Verkäufer geliefert hat
oder in Zukunft liefern wird; "Gruppe" meint jede
Tochtergesellschaft und jede Holdingfirma des Verkäufers und jede Tochtergesellschaft
dieser Holdingfirma in jedem Fall von Zeit zu Zeit (die Begriffe 'Tochtergesellschaft' und 'Holdingfirma'
haben diejenige Bedeutung , die ihnen in den Abschnitten 736 und 736A des
Aktiengesetzes 1985 zugeordnet wurde); "Geistige
Eigentumsrechte" meint alle geistigen Eigentumsrechte
einschließlich aller Patente (einschließlich ergänzende Bescheinigungen),
Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Rechte in der Form
von Urheberrechten, Datenbankrechte, Rechte an Gebrauchsmuster, registrierte
und nicht registrierte Entwürfe, registrierte und nicht registrierte
Handelsmarken, Handelsnamen und Aufmachung, Firmenwert, Know-how und
vertrauliche Informationen (gleichgültig, ob alle oder einige von diesen
registriert sind und einschließlich aller Anwendungen und Rechte, die
dafür gelten) und alle analogen Dinge zu den zuvor genannten Dingen in
irgendeinem Teil der Welt; "Verluste"
meint jegliche Verluste, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben
und Schäden jeglicher Art, und hierbei ist es gleichgültig, ob diese
vorhersehbar oder vermeidbar waren oder nicht; “Auftragsannahme" meint eine schriftliche Annahme eines
Auftrags, ausgestellt durch einen autorisierten Unterschriftsberechtigten
des Verkäufers gemäß Bedingung 3.2; "Produkte" meint
alle Standardprodukte und/oder alle kundenspezifischen Produkte oder
einen Teil davon; "Muster"
meint bei einem Verkauf aufgrund eines Musters, dasjenige Muster, das der
Verkäufer vorgelegt hat vorbehaltlich von Toleranzwerten oder anderen
Abweichungen, die in den Spezifikationen oder Richtlinien des Verkäufers
in bezug auf das Muster genannt sind, in bezug auf welche ein
autorisierter Unterschriftsberechtigter des Verkäufers in der
Auftragsannahme bestätigt, dass sich diese auf den Vertrag beziehen; "Verkäufer"
meint Moss Plastic Parts Limited (Registriernummer: 547495) und deren
Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger; "Katalog des Verkäufers" meint den Produktkatalog des
Verkäufers, den der Verkäufer von Zeit zu Zeit veröffentlicht,
einschließlich aller Kataloge auf der Webseite des Verkäufers; "Werkzeugausrüstung
des Verkäufers" meint alle Druckplatten, Formen, Muster,
Werkzeuge oder andere Ausrüstung außer der Werkzeugausrüstung des Käufers
, die im Zusammenhang mit der Herstellung der kundenspezifischen Produkte
verwendet werden; "Webseite
des Verkäufers" meint www.mossplastics.com oder jede
nachfolgende Webseite; "Spezifikationen" meint: 2.1.1 in
bezug auf Standardprodukte die Spezifikationen für das relevante
Standardprodukt wie in der letzten Veröffentlichung des Katalogs des
Verkäufers dargelegt zu dem Zeitpunkt,. zu dem dieses Standardprodukt
bestellt wird; 2.1.2 in bezug auf kundenspezifische Produkte die
Spezifikationen für das jeweilige kundenspezifische Produkt, bei denen
ein autorisierter Unterschriftsberechtigter des Verkäufers bestätigt hat,
dass es sich hierbei um die endgültigen Spezifikationen für dieses
kundenspezifische Produkt handelt; und 2.1.3 bei Fehlen solcher
Spezifikationen diejenigen Spezifikationen, bei denen der Verkäufer bei
vernünftiger Handlungsweise von Zeit zu Zeit festlegen kann, dass diese
angemessen sind; „Standardprodukte"
meint Waren, die in dem Katalog des Verkäufers nach Produktnummer zum
Verkauf angeboten werden; und "Werkzeugausrüstung" meint
die Werkzeugausrüstung des Verkäufers und des Käufers.
- In diesen Bedingungen
dienen die Überschriften lediglich der Übersichtlichkeit und haben
keinerlei Auswirkungen auf die Auslegung; Verweise auf eine
"Person" umfassen eine Einzelperson, eine Firma, ein
Unternehmen, eine Gesellschaft, eine Vereinigung, Organisation,
Institution, einen Trust oder eine Agentur, gleichgültig ob diese über
eine getrennte Rechtspersönlichkeit verfügen oder nicht; Wörter im
Singular umfassen auch Wörter im Plural und umgekehrt, so wie dies der Kontext
erlaubt oder erfordert; jeglicher Verweis auf eine Gesetzesbestimmung
oder Vorschrift muss, sofern der Kontext nichts anderes verlangt, als ein
Verweis auf diese Gesetzesbestimmung oder Vorschrift ausgelegt werden,
wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, zusammengefasst, erneut
in Kraft gesetzt oder ersetzt wird und das Wort “einschließlich “
bedeutet, sofern der Kontext nichts anderes verlangt, “einschließlich
ohne Einschränkung”.
- Angebote
und Aufträge
- Angebote gelten 30
Tage lang ab Datum des Angebots, es sei denn, der Verkäufer hat etwas
anderes angegeben, sie sind jedoch solange nicht bindend, bis ein Auftrag
von dem Verkäufer gemäß der Bestimmung 3.2 akzeptiert wurde.
- Jeder Auftrag
für Produkte, den der Käufer dem Verkäufer vorlegt, wird als ein Angebot
des Käufers zum Kauf der Produkte angesehen, die in dem Auftrag genannt
sind und zwar zu den Bedingungen, die in diesen Bedingungen dargelegt
sind. Ein Auftrag ist für den Verkäufer solange nicht bindend, bis der
Auftrag nicht von dem Verkäufer akzeptiert wird, indem er die
Auftragsannahme ausstellt oder (falls früher) wenn der Verkäufer mit der
Herstellung der Produkte oder dazugehöriger Werkzeugausrüstung oder
Muster beginnt, wenn er die Produkte dem Auftrag des Käufers zuordnet
oder wenn er die Produkte an den Käufer verschickt.
- Wenn der Auftrag
einmal akzeptiert wurde, so kann dieser vom Käufer nur mit der
ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
storniert, geändert oder ausgesetzt werden.
- Die Menge und die Art
der bestellten Produkte ist derart wie in dem Auftragsformular aufgeführt
oder, falls abweichend, wie auf der Auftragsannahme.
- Beschreibungen,
Muster und Prospektmaterial
- Sämtliche Zeichnungen,
Spezifikationen und Werbematerialien, die der Verkäufer herausgegeben hat
und alle Beschreibungen, Detailangaben oder Illustrationen, die in einem
Katalog des Verkäufers enthalten sind, werden zu dem alleinigen Zweck
herausgegeben oder veröffentlicht, um dem Leser eine ungefähre Idee der
beschriebenen Produkte zu liefern. Die darin enthaltenen Informationen
stellen keine Zusicherung dar.
- Alle offensichtlich
typographischen oder schreibtechnischen Fehler oder Auslassungen in einem
Katalog, einem Angebot, einer Preisliste, Auftragsannahme, einer
Kennzeichnung, Verpackung, Rechnung oder auf einem anderen Dokument oder
einer anderen Information des Verkäufers können von dem Verkäufer
korrigiert werden ohne Haftung gegenüber dem Käufer.
- Außer wie per Gesetz
verlangt, stellt dieser Vertrag folgende Dinge nicht dar: (a) ein Verkauf
durch Muster (auch wenn Muster vorgelegt wurden), es sei denn, der
Verkäufer hat ausdrücklich auf der Auftragsannahme vermerkt, dass es sich
bei dem Vertrag um einen Verkauf durch Muster handelt; oder (b) ein
Verkauf durch Beschreibung, auch wenn eine Beschreibung vorgelegt wurde.
- Spezifikationen
- Der Käufer stellt
sicher, dass er angemessene Tests durchführt, um sicher zu stellen, wo
die Produkte den Spezifikationen entsprechen oder, wo zutreffend, wo
diese dem Muster in allen wesentlichen Aspekten entsprechen, dass sie von
zufriedenstellender Qualität sind und für alle geplanten Zwecke des
Käufers geeignet sind. Vorbehaltlich von Bedingung 5.2 erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass er
sich unabhängig einer Anleitung von dem Verkäufer nicht auf die
Fertigkeiten oder das Urteil des Verkäufers bei der Feststellung
verlässt, ob die Produkte sich für einen oder alle Zwecke eignen.
- Wenn der
Käufer es wünscht, sich auf die Fertigkeiten oder das Urteil des
Verkäufers in bezug auf ein kundenspezifisches Produkt zu verlassen, das
für einen bestimmten Zweck geeignet sein muss, dann muss der Käufer vor
Auftragserteilung den Verkäufer ausdrücklich schriftlich über den
bestimmten Zweck informieren sowie darüber, dass er sich auf die
Bestätigung des Verkäufers verlassen möchte und keine eigenen Tests
durchführen möchte. Der Verkäufer muss den Käufer über zusätzliche Kosten
informieren, die anfallen, wenn diese Bestätigung erfolgt. Der Käufer ist
nur berechtigt, sich darauf zu verlassen, dass das kundenspezifische
Produkte für einen bestimmten Zweck geeignet ist, wenn der Käufer alle
Informationen vorgelegt hat, die der Verkäufer benötigt, um die
erforderlichen Tests durchzuführen, und wenn ein autorisierter
Unterzeichnungsberechtigter des Verkäufers ausdrücklich in der
Auftragsannahme bestätigt hat, dass das kundenspezifische Produkt diesen
speziellen Zweck erfüllen kann.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen an den Spezifikationen
vorzunehmen, die nicht wesentlich die Qualität oder Leistung der Produkte
beeinflussen oder, vorbehaltlich der Benachrichtigung des Käufers kann er
auf Kosten des Käufers alle wesentlichen Änderungen vornehmen, von denen
er der Ansicht ist, dass diese an dem kundenspezifischen Produkt
vorgenommen werden müssen, um anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder
Sicherheitsbestimmungen der Europäischen Union oder sonstigen
Anforderungen zu entsprechen. Der Verkäufer ist nicht dafür
verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen oder Sicherheitsbestimmungen der Europäischen
Union oder sonstigen Anforderungen entsprechen, wenn die Spezifikationen
für diese Produkte vom Käufer vorgelegt wurden oder auf Wunsch des
Käufers entwickelt oder geändert wurden.
- In bezug auf
alle Spezifikationen, die dem Verkäufer durch oder im Auftrag des Käufers
vorgelegt wurden oder in bezug auf Änderungen der Spezifikationen, die
auf Wunsch des Käufers erfolgt sind und in bezug auf Werkzeugausrüstung,
die aus diesen Spezifikationen abgeleitet wurden, oder die von oder im
Auftrag des Käufers vorgelegt wurden, garantiert und erklärt der Käufer,
dass diese Spezifikationen und/oder diese Werkzeugausrüstung: 5.4.1 in
vollem Umfang und genau die Anforderungen des Käufers für die Produkte
wiedergeben, die gemäß diesen Spezifikationen oder unter Anwendung dieser
Werkzeugausrüstung erstellt werden sollen; 5.4.2 vollständig sind und
geeignet sind für den Zweck des Verkäufers, der Produkte herstellt
und/oder liefert (falls vereinbart), die diesen Spezifikationen
entsprechen; 5.4.3 zu Produkten führen, die für den Zweck des Käufers
geeignet sind; 5.4.4 nicht die geistigen Eigentumsrechte einer dritten
Partei verletzten und der Verkäufer, seine Gruppe und seine Agenten sind
berechtigt, geistige Eigentumsrechte zu verwenden, die in diesen
Spezifikationen oder dieser Werkzeugausrüstung enthalten sind oder in
einem Produkt oder Verfahren, das in den Spezifikationen beschrieben wird
zum Zweck der Herstellung der Produkte und 5.4.5 dass diese allen
anwendbaren Gesetzesvorschriften und Bestimmungen entsprechen.
- Sofern in dem Vertrag
nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder schriftlich zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurde, gehören dem Verkäufer alle
geistigen Eigentumsrechte, die der Verkäufer, seine Gruppe oder seine
Agenten im Verlauf der Ausführung des Vertrags geschaffen haben oder in
anderer Form im Zusammenhang mit der Herstellung der Produkte oder der
Werkzeugausrüstung.
- Werkzeugausrüstung
- Wenn der Verkäufer zustimmt, kundenspezifische Produkte zu liefern
und wenn er den Käufer darüber informiert, dass er hierfür die
Werkzeugausrüstung des Käufers benötigt, dann muss der Käufer entweder
die Werkzeugausrüstung des Käufers liefern, mit der die
kundenspezifischen Produkte hergestellt werden können, oder der Verkäufer
muss, wenn die Parteien dies vereinbart haben, die Werkzeugausrüstung des
Käufers herstellen oder diese im Auftrag des Käufers erwerben zu einem
Preis, der zwischen den Parteien vereinbart wurde und vorbehaltlich des
Eingangs der Zahlung gemäß Klausel 6.2.
- Nach Annahme des ersten Auftrags des Käufers
für die kundenspezifischen Produkte, die unter Verwendung der
Werkzeugausrüstung des Käufers hergestellt werden müssen, und
vorbehaltlich des Eingangs der Rechnung des Verkäufers für diese
Werkzeugausrüstung des Käufers muss der Käufer: 6.2.1 unverzüglich fünfzig Prozent (50%) des
Gesamtpreises dieser Werkzeugausrüstung des Käufers bezahlen und er muss
die restlichen fünfzig Prozent (50%) dieses Preises dann bezahlen, wenn
der Verkäufer Muster an den Käufer geschickt hat, die er unter Anwendung
der Werkzeugausrüstung des Käufers hergestellt hat, oder 6.2.2 er muss,
wenn der Verkäufer dies verlangt, unverzüglich den gesamten Preis für
diese Werkzeugausrüstung des Käufers bezahlen.
- Das Eigentumsrecht an der Werkzeugausrüstung
des Käufers, die der Verkäufer hergestellt oder gekauft hat, verbleibt
solange beim Verkäufer, bis der Verkäufer den vollständigen Preis in bar
oder verfügbaren Mitteln erhalten hat, der für diese Werkzeugausrüstung
des Käufers fällig ist, und daraufhin geht das Eigentumsrecht an den
Käufer über. Solange, bis das Eigentumsrecht an der Werkzeugausrüstung
des Käufers an den Käufer übergeht, gelten die Bedingungen 10.3 und 10.4
für die Werkzeugausrüstung des Käufers zu den gleichen Konditionen, wie
sich diese auf die Produkte beziehen. Bei dem Eigentumsübergang an der
Werkzeugausrüstung des Käufers an den Käufer hat der Käufer Anrecht auf
eine Lizenz an den geistigen Eigentumsrechten, die in der
Werkzeugausrüstung des Käufers enthalten sind, und zwar in dem Umfang,
wie dies für die Nutzung der Werkzeugausrüstung des Käufers erforderlich
ist, um die jeweiligen kundenspezifischen Produkte herzustellen.
- Das Verlustrisiko oder das Risiko der
Beschädigung an der Werkzeugausrüstung des Käufers, die geliefert wurde
oder im Auftrag des Käufers durch den Verkäufer gekauft wurde, bleibt bei
dem Käufer. Das Verlustrisiko oder das Risiko der Beschädigung an der
Werkzeugausrüstung des Käufers, die der Verkäufer hergestellt hat, geht
nach Fertigstellung der Herstellung an den Käufer über. Der Käufer muss
sicherstellen, dass die Werkzeugausrüstung des Käufers in angemessenem
Umfang bei einem angesehenen Versicherungsunternehmen versichert ist, und
zwar so lange, wie diese auf dem Gelände des Verkäufers verbleibt, und er
trägt die Kosten für alle erforderlichen Reparaturen oder Ersatzteile.
Dies gilt nicht für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
- Der Verkäufer muss den
Käufer über alle Verluste oder Schäden an der Werkzeugausrüstung des
Käufers informieren, solange diese im Besitz des Verkäufers ist. Der
Verkäufer, dessen Gruppe oder dessen Agenten haften nicht gegenüber dem
Käufer für Verluste oder Schäden an der Werkzeugausrüstung des Käufers,
solange sich diese im Besitz des Verkäufers befinden, es sei denn, diese
wurden durch Nachlässigkeit oder willentliche Beschädigung verursacht.
- Der Verkäufer muss die Werkzeugausrüstung des Käufers kostenlos für
einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der letzten Lieferung der Produkte
lagern, die unter Verwendung der Werkzeugausrüstung des Käufers
hergestellt wurden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Verkäufer die
Werkzeugausrüstung des Käufers für seine eigenen Zwecke verwenden oder er
kann diese weiterhin lagern, zurückgeben oder vernichten, und die Kosten
hierfür trägt der Käufer.
- In denjenigen Fällen, in denen der Käufer angegeben hat, dass er
eine Mindestmenge der kundenspezifischen Produkte kaufen möchte und er
sich darüber im Klaren ist, dass der Verkäufer in die Herstellung der
Werkzeugausrüstung des Verkäufers investiert hat oder investiert hat und
zwar in bezug auf diese kundenspezifischen Produkte und wenn der Käufer
eine niedrigere Menge dieser kundenspezifischen Produkte bestellt oder
annimmt als die Mindestmenge, die er zuvor angegeben hat, dann kann der
Verkäufer dem Käufer anteilmäßig in bezug auf die Menge dieser bestellten
kundenspezifischen Produkte die Kosten seiner Investitionen an der
Werkzeugausrüstung des Verkäufers in Rechnung stellen sowie auch die Bearbeitungs-
und Verwaltungsgebühren.
- Die geistigen Eigentumsrechte und das Eigentumsrecht an jeglicher
Werkzeugausrüstung des Verkäufers bleibt zu allen Zeiten bei dem
Verkäufer, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Wenn der Käufer die Werkzeugausrüstung des Verkäufers kauft,
dann gehen das Eigentumsrecht und das Risiko an der Werkzeugausrüstung
des Verkäufers an den Käufer bei vollständiger Bezahlung eines Betrags
durch den Käufer über, den der Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat. Der
Käufer erkennt an, dass jegliche Werkzeugausrüstung des Verkäufers, die
er kauft, von dem Verkäufer benutzt wurde und dass der Käufer berechtigt
ist, diese nach einer entsprechenden Mitteilung vor dem Kauf zu
inspizieren und es wird davon ausgegangen, dass er sich davon überzeugt
hat, dass diese von zufriedenstellender Qualität ist und für den
geplanten Zweck geeignet ist. Nachdem das Eigentumsrecht und das Risiko
an der Werkzeugausrüstung des Verkäufers an den Käufer übergegangen ist,
wird diese fortan als Werkzeugausrüstung des Käufers zum Zweck dieser
Bedingungen angesehen.
- Wenn der Verkäufer Werkzeugausrüstung, die für die Herstellung von
kundenspezifischen Produkten benutzt wird, neu konstruieren oder
reparieren muss oder wenn ihm sonstige Ausgaben in bezug auf diese
entstehen, so muss der Käufer den Verkäufer umgehend für alle
entstandenen Kosten entschädigen, und dies umfasst auch alle Kosten für
Werkzeugausrüstung und Neuausrüstung, außer in dem Umfang wie diese
Kosten aufgrund der Nachlässigkeit oder des willentlichen Missbrauchs des
Verkäufers entstanden sind.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Werkzeugausrüstung für alle
Zwecke nach seinem Ermessen zu verwenden, und dies umfasst auch die
Herstellung der kundenspezifischen Produkte.
- Preis
- Vorbehaltlich von
Bedingung 7.2, ist der
Preis für die Produkte oder die Werkzeugausrüstung der Preis, der in dem
entsprechenden Angebot aufgeführt ist, oder, wenn kein entsprechendes
Angebot vorliegt, derjenige Preis, der in der Preisliste des Verkäufers
angegeben ist, die zum Zeitpunkt der Annahme des Auftrags gültig ist (der
"Preis"). Der Preis
versteht sich inklusive der Standardverpackung gemäß den aktuellen
Praktiken des Verkäufers. Der Preis gibt die Haftungsbeschränkungen
wieder, die in diesen Bedingungen dargelegt sind, wenn der Käufer dies
jedoch verlangt, wird der Verkäufer den Käufer über die zusätzlichen
Kosten informieren, die gelten würden, wenn der Verkäufer Änderungen in
bezug auf diese Haftungsbeschränkung zustimmt.
- Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit
vor der Lieferung den Preis zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten des
Verkäufers bei der Lieferung der Produkte oder der Werkzeugausrüstung
wiederzuspiegeln, die aufgrund folgender Dinge entstanden ist: 7.2.1 allen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des
Verkäufers liegen; 7.2.2 einer Erhöhung der
Lohnkosten oder der Materialkosten einschließlich der Lagerkosten, wenn
die Produkte nicht gemäß dem Vertrag abgeholt oder geliefert werden; 7.2.3
allen Abweichungen, die vom Käufer verlangt werden und die sich auf die
Liefertermine, Mengen, Spezifikationen oder den Umfang der Anweisungen
des Verkäufers beziehen; 7.2.4 jeglichen Verzögerungen oder zusätzlichen
Arbeiten oder Materialien, die durch Anweisungen, Nachlässigkeit oder ein
Versäumnis des Käufers entstehen, oder 7.2.5 jeglichem Versäumnis des
Käufers, dem Verkäufer angemessene und rechtzeitige Informationen,
Anweisungen, Spezifikationen oder, falls zutreffend, Werkzeugausrüstung
bereitzustellen.
- Der Preis versteht
sich ausgenommen der anwendbaren Mehrwertsteuer oder anderer Steuern oder
Zölle und ausgenommen aller Kosten und Gebühren in bezug auf nicht
standardmäßige Verpackung, Beladung, Entladung, Beförderung und
Versicherung oder ähnlicher Kosten, die (falls zutreffend) zusätzlich von
dem Käufer bezahlt werden müssen und zwar zu dem Zeitpunkt , zu dem die
Bezahlung der Produkte oder der Werkzeugausrüstung fällig ist. Dort, wo
der Verkäufer zuerst die Kosten für die Beförderung bezahlt oder andere
Kosten, die der Käufer tragen muss, ist der Verkäufer berechtigt, hierfür
eine Rechnung in bezug auf diese Kosten auszustellen.
- Bezahlung
- Der Verkäufer ist nach seinem Ermessen berechtigt, dem Käufer im
voraus den ganzen oder einen Teil des Preises in Rechnung zu stellen oder
andere Beträge, die der Käufer bezahlen muss.
- Der Verkäufer ist zu
folgenden Dingen berechtigt: 8.2.1 jederzeit Kreditkonten anzubieten und
zurückzuziehen; 8.2.2 Referenzen zu verlangen und in bezug auf den Käufer
Kreditauskünfte einzuholen.
- Vorbehaltlich von
Bedingung 8.1 ist die
Bezahlung einer Rechnung des Verkäufers (ohne Abzug, Rabatt, Verrechnung
oder Abschlag) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, ungeachtet
der Tatsache, dass die Lieferung vielleicht noch nicht stattgefunden hat
oder dass das Eigentum an den Produkten oder der Werkzeugausrüstung noch
nicht an den Käufer übergegangen ist. Sofern der Verkäufer keiner anderen
Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt hat, muss die Zahlung in derselben
Währung erfolgen, in der auch der Preis ausgestellt ist. Der Zeitpunkt
der Zahlung von Beträgen durch den Käufer ist eine wesentliche Bedingung
in bezug auf diese Bedingungen. Eine Zahlung gilt erst dann als durch den
Verkäufer erhalten, wenn diese bar oder durch verfügbare Mittel erfolgt
ist. Zinsen sind auf überfällige Beträge in Höhe von 3% per anno über dem
Eckzins der Lloyds TSB Bank Plc fällig.
- Wenn Beträge
nicht an oder vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, so fallen Zinsen
auf den nicht bezahlten Betrag an, bis die Zahlung vollständig erfolgt
ist (sowohl vor und nach einem Urteil). Die Parteien vereinbaren, dass
die Bestimmungen dieser Bedingung 8.4 ein wesentliches vertragliches
Rechtsmittel in Vertragsangelegenheiten für die verspätete Zahlung von
fälligen Beträgen gemäß diesen Bedingungen darstellt.
- Wenn der
Käufer gemäß diesen Bedingungen und/oder gemäß einem anderen Vertrag
zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und den darin gültigen Bedingungen
es versäumt, eine Zahlung dann vorzunehmen, wenn diese fällig ist, so ist
der Verkäufer ohne Einschränkung eines Rechts oder Rechtsmittels, das ihm
zusteht, nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, folgende Dinge zu tun:
8.5.1 den Vertrag zu beenden oder einen anderen Vertrag zwischen
dem Käufer und dem Verkäufer; 8.5.2 offenstehende Beträge von Beträgen
abzuziehen, die der Verkäufer dem Käufer gemäß dem Vertrag oder in
sonstiger Form schuldet; 8.5.3 vom Käufer zu verlangen, alle Kosten für
die Lagerung der Produkte und der Werkzeugausrüstung zu übernehmen; 8.5.4
weitere Lieferungen an den Käufer gemäß dem Vertrag oder einem anderen
Vertrag bis zur Zahlung auszusetzen; 8.5.5 den Vertrag als beendet und
zurückgewiesen zu behandeln; 8.5.6 Produkte, die noch nicht an den Käufer
ausgeliefert wurden, weiter zu verkaufen; und/oder 8.5.7 Beträge
einzubehalten, die als Anzahlung
für die Produkte bezahlt wurden.
- Lieferung
- Sofern nichts
gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, werden die Produkte an den
Käufer durch einen Spediteur geliefert, den der Verkäufer auswählt. Die
Lieferung der Produkte an den Käufer erfolgt durch den Verkäufer, der die
Produkte an den Spediteur übergibt oder durch Abholung durch das
Speditionsunternehmen. Danach erfolgt der Transport der Produkte zu den
Bedingungen des Speditionsunternehmens, die dem Käufer mitgeteilt werden,
falls dies verlangt wird. Der Verkäufer kann früher liefern.
- In denjenigen Fällen,
in denen schriftlich vereinbart wird, dass die Produkte durch eine
Methode geliefert werden, die eine andere ist als die, die unter
Bedingungen 9.1 genannt ist,
so gilt die Lieferung in folgenden Fällen als erfolgt: 9.2.1 dort, wo die
Produkte von dem Käufer auf dem Gelände des Verkäufers abgeholt werden
müssen, indem der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die
Produkte zur Abholung bereit stehen; 9.2.2 dort, wo die Produkte von dem
Verkäufer geliefert werden, durch den Verkäufer, der die Produkte an die
Adresse liefert, die von dem Käufer für die Lieferung angegeben wurde;
oder 9.2.3 dort, wo die Produkte durch eine dritte Partei transportiert
werden, durch Abholung der Produkte durch eine dritte Partei oder
Lieferung der Produkte an eine dritte Partei.
- Bei allen Angaben von
Zeiträumen oder Terminen, die für die Lieferung der Produkte angegeben
wurden, handelt es sich lediglich um ungefähre Angaben. Der Zeitpunkt der
Lieferung ist kein wesentliches Vertragserfordernis, sofern nichts
anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Für den Fall, dass nichts anderes
vereinbart wurde, haftet der Verkäufer nicht für eine verspätete
Lieferung der Produkte. Der Verkäufer kann bis zu 10% mehr oder weniger
als die Menge der Produkte liefern, die in dem Auftrag angegeben ist und
der Käufer muss diese Mengenabweichung akzeptieren und er muss den
korrigierten Preis aufgrund dieser Mengenabweichung bezahlen.
- Der Verkäufer ist
nicht für Verluste verantwortlich, die dem Käufer entstanden sind
aufgrund eines Versäumnisses bei der Lieferung der Produkte oder für eine
Minderauslieferung, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer schriftlich
innerhalb von zehn Arbeitstagen vor dem geplanten Lieferdatum in bezug
auf eine Nichtlieferung oder das tatsächliche Datum der Lieferung bei
einer Minderbelieferung informiert. Auf jeden Fall ist die Haftung des
Verkäufers vorbehaltlich von Bedingung 12 jedoch auf folgende Dinge
beschränkt, wo der Verkäufer aus irgendeinem Grund haftet: 9.4.1 den
Betrag, durch den der Preis für den Kauf ähnlicher Waren auf dem
billigsten Markt zum Ausgleich für nichtgelieferte Produkte den Preis der
nicht gelieferten Produkte übersteigt; oder 9.4.2 wenn es keinen solchen
Markt gibt, einen Betrag, der dem Preis der nicht gelieferten Produkte
entspricht.
- In den Fällen, in
denen die Produkte in Teillieferungen geliefert werden, stellt jede
Lieferung eine getrennte Verpflichtung dar und weder ein Versäumnis des
Verkäufers bei der Lieferung noch eine Forderung in bezug auf eine oder
mehrere Teillieferungen durch den Käufer berechtigt den Käufer dazu, den
Vertrag als insgesamt zurückgewiesen anzusehen.
- In denjenigen Fällen,
in denen der Käufer es versäumt, die Produkte in Empfang zu nehmen, oder
wo er es versäumt, dem Verkäufer angemessene Lieferanweisungen vor dem
genannten Liefertermin zukommen zu lassen (aufgrund eines anderen Grundes
als denjenigen, die außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen, und außer
durch Nachlässigkeit oder Versäumnis des Verkäufers) dann gelten die
Produkte als zu dem Lieferzeitpunkt geliefert, und ohne Einschränkung
eines anderes Rechts oder eines anderen Rechtsmittels des Verkäufers kann
der Verkäufer folgende Dinge tun: 9.6.1 er kann die Produkte bis zur
tatsächlichen Lieferung lagern und er kann dem Käufer die Kosten für die
Lagerung (einschließlich Versicherung) berechnen, falls dies zutrifft,
jedoch ohne eine Pflicht seitens des Verkäufers, eine Versicherung
abzuschließen; oder 9.6.2 in denjenigen Fällen, in denen der Käufer es
versäumt hat, die Produkte am oder vor dem fünften Arbeitstag nach dem
geplanten Liefertermin entgegenzunehmen, kann er die Produkte zu dem
besten erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen
Kosten für Lagerung und Verkauf) muss er dem Käufer den Überbetrag über
den Preis anerkennen oder er muss dem Käufer den Fehlbetrag in Rechnung
stellen.
- Wenn der Käufer bei
Lieferung der Produkte entdeckt, dass er diese Produkte falsch bestellt
hat, so muss der Käufer die Standard Bearbeitungsgebühr in Höhe von z.Zt.
€ 25.- pro Sendung bezahlen, wenn der Verkäufer zustimmt (nach
seinem alleinigen Ermessen), die Rückgabe dieser Produkte zu akzeptieren.
- Risiko und
Eigentumsrecht an den Produkten
- Produkte, die
von dem Lieferanten geliefert wurden, gehen auf das Risiko des Käufers
und zwar unmittelbar bei und nach der Auslieferung und aus diesem Grunde
sollte der Käufer eine entsprechende Versicherung ab diesem Zeitpunkt
abschließen.
- Das Eigentumsrecht
(rechtsgültiger und wirtschaftlich) an allen Produkten, die der Verkäufer
geliefert oder verkauft hat, verbleibt beim Lieferanten bis zu einem der
beiden folgenden Ereignisse, je nachdem, welches früher eintritt: 10.2.1
der Verkäufer hat entweder bar oder durch verfügbare Mittel alle fälligen
Beträge in bezug auf die Produkte erhalten oder 10.2.2 (auf der Grundlage
Artikel nach Artikel) die Produkte wurden in andere Produkte eingebaut.
- Bis zu dem Zeitpunkt,
bis das Eigentum an den Produkten an den Käufer übergeht, muss der Käufer
folgende Dinge tun: 10.3.1 er muss diese Produkte (auf Treuhandbasis für
und im Namen des Verkäufers) als Verwahrer halten und er muss in gutem
Glauben handeln, um die Interessen des Verkäufers an den Produkten zu
schützen; 10.3.2 er muss diese Produkte lagern (kostenlos für den
Verkäufer) und zwar getrennt von allen anderen Waren des Käufers derart,
dass diese Produkte als Eigentum des Verkäufers identifiziert werden
können und er darf diese nicht mit anderen Waren vermischen; 10.3.3 er
darf die Produkte nicht verpfänden oder er darf auch nicht erlauben, dass
ein Pfandrecht, eine Belastung oder ein anderer Anspruch an den Produkten
oder an deren Rechtstitel entsteht; 10.3.4 er darf keine
Identifizierungskennzeichen auf diesen Produkten oder der entsprechenden
Verpackung vernichten oder unkenntlich machen und er muss diese Produkte
in einem zufriedenstellenden Zustand halten; und 10.3.5 er muss diese
Produkte im Auftrag des Verkäufers versichern und im Falle einer
Forderung muss er die Erlöse aus dieser Versicherung treuhänderisch für
den Verkäufer verwahren.
- Der Verkäufer ist
jederzeit berechtigt, von dem Käufer zu verlangen, Produkte an den
Verkäufer zu liefern, bevor das Eigentumsrecht an den Produkten an den
Käufer übergeht. Der Käufer gewährt dem Verkäufer und dessen Agenten eine
unwiderrufliche Lizenz, um jederzeit die Gelände zu betreten, wo solche
Produkte gelagert sind, um diese Produkte zu inspizieren oder um diese
Produkte wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer es versäumt hat, den
Besitz der Produkte freizugeben, wenn er hierzu von dem Verkäufer
aufgefordert wurde.
- Qualität
- Vorbehaltlich
der restlichen Bestimmungen dieser Bedingungen garantiert der Verkäufer,
dass bei Lieferung: 11.1.1 alle Produkte und die
Werkzeugausrüstung des Käufers von zufriedenstellender Qualität sind und
11.1.2 dass in den Fällen, in denen der Verkäufer eine Bescheinigung in
bezug auf die Eignung für einen bestimmten Zweck ausgestellt hat gemäß
Bedingung 5.2, die Produkte für diesen bestimmten Zweck geeignet sind.
Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass ein Produkt als von
zufriedenstellender Qualität angesehen wird, und als für den geplanten
Zweck geeignet, wenn (a) in bezug auf einen Verkauf durch Muster das
Produkt dem Muster in allen wesentlichen Aspekten entspricht oder wenn
(b) in allen anderen Fällen das Produkt mit den Spezifikationen in allen
wesentlichen Punkten übereinstimmt.
- Die unter
Punkt 11.1 genannten Garantien gelten nicht, es sei denn: 11.2.1 der
Käufer benachrichtigt den Verkäufer bei Defekten, die bei der Inspektion
der Produkte oder der Werkzeugausrüstung offensichtlich sind, schriftlich
und er legt detailliert die Art der Garantieverletzung dar und zwar
innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung der Produkte; oder 11.2.2 der
Käufer benachrichtigt den Verkäufer in bezug auf Defekte, die nicht bei
der Inspektion der Produkte oder der Werkzeugausrüstung offensichtlich
wurden schriftlich und er legt detailliert die Garantieverletzung
innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Defekts durch den Käufer dar
oder nachdem der Defekt hätte entdeckt werden müssen, auf jeden Fall
jedoch innerhalb von 12 Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte; und
11.2.3 nach Erhalt solch einer Mitteilung über Defekte erhält der
Verkäufer die Möglichkeit zur Inspektion der Produkte oder der
Werkzeugausrüstung und auf Wunsch des Verkäufers (der vernünftig handelt)
werden die Produkte oder die Werkzeugausrüstung zu dem Geschäftssitz des
Verkäufers zum Zweck solch einer Inspektion zurückgeschickt und 11.2.4
der Gesamtpreis für die Produkte wurde von dem Käufer bezahlt.
- Der Verkäufer
haftet nicht für eine der Garantieverletzungen unter Bedingung 11.1,
wenn: 11.3.1 das Produkt den Spezifikationen entspricht oder, wo
zutreffend, dem Muster in allen wesentlichen Punkten; 11.3.2 die
Garantieverletzung direkt oder indirekt durch die Verletzung von
Bedingung 5.4 durch den Käufer erfolgt ist oder durch die
Werkzeugausrüstung des Käufers, außer in dem Umfang, wie dies durch die
Nachlässigkeit oder die Unterlassungen des Verkäufers in bezug auf die
Herstellung oder Nutzung der Werkzeugausrüstung des Käufers verursacht
wurde; 11.3.3 die Garantieverletzung direkt oder indirekt durch
Handlungen oder Unterlassungen einer Person verursacht wurde, die nicht
von dem Verkäufer autorisiert war, und dies umfasst auch Reparaturen,
Ergänzungen oder Änderungen an den Produkten durch oder im Namen des
Käufers; 11.3.4 die Garantieverletzung direkt oder indirekt durch Teile,
Materialien oder Geräte verursacht wurde, die in einem Produkt enthalten
sind, die jedoch nicht der Verkäufer hergestellt hat, und dann hat der
Käufer nur Anspruch auf eine Leistung gemäß einer Garantie oder
Gewährleistung, die der Hersteller gegenüber dem Verkäufer eingeräumt
hat, die an den Käufer abgetreten werden kann (auf Kosten des Käufers);
11.3.5 der Käufer die Produkte nach der Mitteilung über einen Defekt
weiter benutzt oder weiter verkauft oder wenn er es versäumt, die
angemessenen Anweisungen des Verkäufers in bezug auf ein einbehaltenes
oder zurückgerufenes Produkt einzuhalten; oder 11.3.6 der Vertragsbruch
wurde direkt oder indirekt durch Umweltbedingungen auf dem Gelände des
Käufers verursacht oder durch eine Nutzung, Lagerung oder Behandlung der
Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Anweisungen entspricht, die
der Lieferant mitgeliefert hat oder durch eine Ursache, die ausdrücklich
von dem Verkäufer durch eine schriftliche Mitteilung ausgenommen wurde
und dies umfasst auch unsachgemäße Nutzung, Nachlässigkeit, falsche
Behandlung, Bedienungsfehler, Vandalismus oder nicht vorhersehbare
Ereignisse.
- Vorbehaltlich der Bedingungen
11.2 und 11.3 muss der
Verkäufer in den Fällen, in denen Produkte oder Teile davon an den
Verkäufer zurückgeschickt wurden und diese nach Meinung des Verkäufers
nicht der Gewährleistung gemäß Bedingung 11.1 oder anderen Garantien,
Qualitätsstandards oder Bedingungen, die per Gesetz impliziert sind,
entsprechen, seine Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen, indem er
nach seinem Ermessen alle oder einen Teil der Produkte ganz oder
teilweise repariert oder ersetzt oder indem er den Preis der nicht
konformen Produkte zurückerstattet. Alle Produkte, die auf diese Art und
Weise ersetzt wurden, gehören dem Verkäufer.
- Vorbehaltlich der
Bestimmungen von Bedingung 12 stellen die Garantien aus Bedingung 11.1
den einzigen Umfang der Haftung des Verkäufers dar, die sich aus oder im
Zusammenhang mit den Produkten ergibt.
- Der Käufer muss alle
gerechtfertigten Anweisungen des Verkäufers in bezug auf
Produkteinbehaltungen oder Produktrückrufaktionen einhalten, die in bezug
auf die Produkte organisiert wurden oder andere korrigierende Maßnahmen,
die vernünftigerweise durch oder im Auftrag des Verkäufers in bezug auf
die Produkte nach Lieferung an den Käufer eingeleitet wurden.
- Haftungsbeschränkung
- Zum Zweck dieser
Bedingung 12 meint der Begriff:
i.
"Forderung" eine Forderung, die aus
oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder der Werkzeugausrüstung
an den Käufer resultiert oder aufgrund der Verletzung dieser Bedingungen oder
aufgrund der Verletzung einer Pflicht welcher Art auch immer durch den
Verkäufer oder aufgrund einer Anwendung durch den Käufer oder einen
Weiterverkauf durch den Käufer von Produkten (oder von einem Produkt, das eines
der Produkte beinhaltet) oder von Werkzeugausrüstung oder aufgrund einer
Erklärung, Aussage, Handlung oder Unterlassung und dies umfasst auch
Nachlässigkeit, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem
Vertrag entsteht;
ii.
"Anspruchsgrenze"
in bezug auf ein Kalenderjahr, den höheren Betrag aus:
1. dem Gesamtbetrag,
der von dem Käufer an den Verkäufer für die Waren zu zahlen ist, die derart
sind, dass sie Gegenstand der Forderung sind, die der Käufer von dem Verkäufer
in diesem Jahr gekauft hat (die "Relevanten
Waren");
2. dem Gesamtbetrag in
den ersten drei Monaten des Jahres, den der Verkäufer an den Käufer für die
relevanten Waren zahlen muss, die im Vorjahr gekauft wurden; oder
3. in den Fällen, in
denen keine relevanten Waren in dem Vorjahr gekauft wurden, oder dort, wo sich
die Forderung nicht auf den Kauf der Waren bezieht, auf einen Gesamtbetrag von
(a) € 75.000,00, wo die relevanten Waren ausschließlich Standardprodukte sind;
oder (b) €150.000,00 wo die relevanten Waren kundenspezifische Produkte oder
Werkzeugausrüstung umfassen.
- Ohne
Einschränkung der Bedingungen 12.3 und 12.6 ist die
Gesamthaftung des Verkäufers (einschließlich Haftung für Handlungen oder
Unterlassungen seiner Angestellten, Agenten, Vertragsnehmer oder anderer
Mitglieder der Gruppe) gegenüber dem Käufer für alle Forderungen wie
folgt beschränkt, gleichgültig, ob diese aufgrund des Vertrags oder
aufgrund einer unerlaubten Handlung entstehen (einschließlich
Nachlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung), einer
falschen Darstellung, aufgrund einer Erstattung oder aus anderen Grund
entstehen:
i.
Die Gesamthaftung des Verkäufers in bezug auf eine
Forderung für ein einzelnes Teil eines Produkts ist begrenzt auf den Preis, der
von dem Käufer an den Verkäufer für diesen Artikel zu zahlen ist;
ii.
Die Gesamthaftung des Verkäufers für eine Forderung in
bezug auf einen einzigen Artikel der Werkzeugausrüstung ist begrenzt auf den
geminderten Wert dieses Artikels oder den Preis für dessen Ersatz, je nachdem,
welcher Preis geringer ist; und
iii.
Die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer
für alle Forderungen die in einem Kalenderjahr entstehen, ist begrenzt auf die
Anspruchsgrenze.
- Der Verkäufer haftet
nicht gegenüber dem Käufer oder einer anderen Partei für (a) indirekte
Verluste, (b) wirtschaftliche Verluste, (c) Gewinnausfall oder
eingeplante Gewinne, (d) Verlust von erwarteten zukünftigen Geschäften,
(e) Rufschädigung oder Schädigung des Firmenwerts, noch für (f) eine
Forderung für Folgeentschädigung welcher Art auch immer (und wie auch
immer verursacht), die im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte
oder der Werkzeugausrüstung oder dazugehöriger Leistungen durch den
Verkäufer entsteht, und hierbei ist es gleichgültig, ob es sich hierbei
um direkte oder indirekte Verluste oder Folgeverluste handelt und ob
diese Verluste dem Käufer oder einer anderen Partei entstehen.
- Wenn ein
Gericht entscheidet, dass eine Haftungsbeschränkung in bezug auf eine
Schadensart wie unter Bedingung 12.3 aufgeführt, auf die sich der
Verkäufer verlassen möchte, aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar ist,
so ist die Haftung des Verkäufers in bezug auf diese Schadensart gemäß
der Forderung auf die Anspruchsgrenze begrenzt.
- Vorbehaltlich der
Bedingung 12.6 sind alle
stillschweigenden Garantien, Bedingungen
und sofern in diesen Bedingungen nichts anderes ausdrücklich
vorgesehen ist, von dem Vertrag in dem größtmöglichen Umfang, der
gesetzlich erlaubt ist, ausgenommen, und der Verkäufer haftet nicht
gegenüber dem Käufer für einen Verlust welcher Art auch immer, der aus
der Verletzung der stillschweigenden Garantien, der Bedingungen
resultiert oder aus der Verletzung einer Pflicht jeglicher Art, die dem
Verkäufer per Gesetz auferlegt wurde.
- Keine Formulierung in diesen Bedingungen beschränkt die Haftung des
Verkäufers oder schließt diese aus in bezug auf eine Forderung (außer
durch den Käufer für die Rückerstattung von Beträgen, die an Dritte
bezahlt wurden) bei Todesfällen oder Personenschäden, die durch seine
Nachlässigkeit verursacht wurden oder die Haftung für fehlerhafte
Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz oder in bezug auf eine
Haftung, die sich aufgrund einer Sicherheitsbestimmung gemäß dem
Verbraucherschutzgesetz 1987 ergibt oder aufgrund arglistiger Täuschung
oder in bezug auf eine andere Haftung in dem Umfang, wie diese nicht per
Gesetz ausgenommen oder begrenzt ist.
- Wenn dem Käufer
bekannt wird, dass eine dritte Partei eine Forderung in bezug auf die
Produkte (einschließlich in bezug auf Defekte in diesen oder in bezug auf
Rechte, die durch diese verletzt wurden) gestellt hat oder wahrscheinlich
stellen wird, 12.7.1 so muss er den Verkäufer unverzüglich über diese
Forderung oder diesen Umstand informieren; 12.7.2 so muss er umgehend den
Verkäufer unterstützen und solche Maßnahmen ergreifen, die der Verkäufer
verlangt, um solch eine Forderung zu vermeiden, zu bestreiten, zu
verteidigen, beizulegen, abzulehnen, Einspruch gegen diese einzulegen
oder um einen Vergleich herbeizuführen, und dies umfasst auch, ist jedoch
nicht darauf beschränkt, dass dem Verkäufer erlaubt wird, die
vollständige Kontrolle über ein Verfahren oder Verhandlungen im
Zusammenhang mit dieser Forderung zu übernehmen; und 12.7.3 er darf nicht
ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine
Angelegenheit in bezug auf diesen Streitfall beilegen oder diesbezüglich
einen Vergleich schließen, noch darf er Zugeständnisse machen noch
irgendwelchen Dingen zustimmen.
- Ohne
Einschränkung einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen liegt keine
Vertragsverletzung durch den Verkäufer wegen einer verzögerten Ausführung
oder versäumten Ausführung seiner Pflichten gemäß dem Vertrag vor, wenn
dieses Versäumnis oder diese Verzögerung aus Gründen erfolgt ist, die
außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, und dies umfasst auch ohne
Einschränkung der Allgemeingültigkeit dieser Bestimmung Krieg oder andere
militärische Aktionen, Terrorismus, Aufstände, Unruhen, Sabotage,
Vandalismus, Unfälle, Maschinenausfall oder Beschädigung von Maschinen
und Geräten, Feuer, Überflutung, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder
andere Arbeitskämpfe (gleichgültig, ob hier Angestellte des Verkäufers
involviert sind oder nicht) oder Materialknappheit zu den Marktpreisen,
die bei Abschluss des Vertrags galten, gesetzliche oder
verwaltungsbezogene Eingriffe oder die aufgrund des Versäumnisses, der
Nachlässigkeit oder der Verzögerung seitens des Käufers oder dessen
Agenten oder Vertreter erfolgen.
- Der Verkäufer behält
sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu
beenden oder das Volumen der vom Käufer bestellten Produkte zu reduzieren
(ohne Haftung gegenüber den Käufer), wenn er von der Ausführung seiner
geschäftlichen Tätigkeit abgehalten wird oder wenn diese verzögert wird
und zwar aufgrund eines Ereignisses, das unter Bedingungen 12.8 aufgeführt
ist; sollte jedoch das betreffende Ereignis ununterbrochen länger als 30
Tage lang andauern, so ist jede der Parteien berechtigt, die andere
Partei schriftlich über die Beendigung des Vertrags zu informieren, ohne
dass hierdurch eine Haftung für eine der Parteien entsteht.
- Der Käufer erkennt an, dass die
Haftungsbeschränkungen, die in diesen Bedingungen dargelegt sind,
vernünftig sind und dass diese die wirtschaftliche Absicht der Parteien
in bezug auf die antizipierten Gewinne des Verkäufers gemäß dem Vertrag
und allen anderen Verträgen wiedergeben, sowie die Möglichkeit des
Käufers, sich selbst durch eine Versicherung zu schützen. Der Verkäufer ist gewillt, die
Haftungsbeschränkungen in bezug auf bestimmte Produkte zu ändern, wenn
der Käufer dies verlangt, der Käufer muss jedoch hierfür die zusätzlich
entstehenden Kosten übernehmen, wie der Käufer diese dem Verkäufer
mitgeteilt hat. Um Zweifel zu vermeiden, dient jede Bezahlung des
Verkäufers an den Käufer in einem Kalenderjahr in bezug auf eine Forderung
durch den Käufer gemäß einem Vertrag dazu, den Betrag der Anspruchsgrenze
zu reduzieren, der für weitere Forderungen in diesem Kalenderjahr zur
Verfügung steht.
- Beendigung
- Ohne
Einschränkung der ihm zustehenden Rechte und Rechtsmittel kann der Verkäufer
den Vertrag in folgenden Fällen beenden: 13.1.1 der Käufer
verletzt eine Bedingung eines Vertrags mit dem Verkäufer; 13.1.2 der Käufer nimmt einen Vergleich oder eine
freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern vor oder es erfolgt eine
Maßnahme, ein Antrag, Beschluss, Verfahren oder es wird einen Ernennung
durch oder in bezug auf den Käufer vorgenommen (einschließlich
ohne Einschränkung eine Antragstellung oder Mitteilung) durch den Käufer
oder eine andere Person vorgenommen für eine Pfändung, eine Zwangsvollstreckung,
Schließung, Auflösung (und zwar nicht zum Zweck eines
Zusammenschlusses oder einer Neustrukturierung)
oder für die Ernennung eines Zwangsverwalters über den Käufer oder wenn
(eine Einzelperson oder eine Firma) bankrott geht oder (eine Gesellschaft)
in Liquidation tritt; 13.1.3 ein Grundpfandrecht wird über das
Vermögen ausgeübt oder ein Verwalter (Zwangsverwalter
oder ähnliches) wird über das Vermögen oder die Vermögenswerte des
Käufers ernannt; oder der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder
droht dies an; oder 13.1.4 der Verkäufer
geht berechtigterweise davon aus, dass eines der Ereignisse unter 13.1.2
bis 13.1.3 wahrscheinlich in bezug auf den Käufer eintritt und er
benachrichtigt den Käufer dementsprechend.
- Der Käufer
kann durch eine Kündigung 30 Tage im Voraus, folgende Dinge beenden: 13.2.1 den
Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Benachrichtigung des Verkäufers gemäß
den Bedingungen 7.2.1 oder 7.2.2, dass der Preis der Produkte, die
Gegenstand des Vertrags sind, um mehr als 10% zu dem ursprünglichen Preis
ansteigt, der für die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
angegeben war; oder 13.2.2 denjenigen Teil des Vertrags, der sich auf
kundenspezifische Produkte bezieht durch eine schriftliche Kündigung 30
Tage im voraus, wenn er die Änderungen an den Spezifikationen der
kundenspezifischen Produkte, die der Verkäufer gemäß Bedingung 5.3
mitgeteilt hat, nicht akzeptieren möchte.
- In den Fällen, in
denen der Verkäufer den Vertrag beendet gemäß den Bedingungen 8.5 oder
13.1, dann gilt ohne Einschränkung eines anderen Rechts oder
Rechtsmittels, das dem Verkäufer zusteht: 13.3.1 der Verkäufer ist
berechtigt, einen anderen Vertrag zu beenden oder weitere Lieferungen
gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag einzustellen; 13.3.2 wenn
die Produkte geliefert jedoch nicht bezahlt wurden, vorbehaltlich
Bedingung 10, so endet das Recht des Käufers auf Besitz und der Verkäufer
kann alle Produkte veräußern oder so verwenden, wie er dies wünscht; und
13.3.3 der Preis wird unverzüglich fällig und zahlbar ungeachtet
gegenteiliger Vereinbarungen oder Abmachungen.
- Entschädigung
- Ohne
Einschränkung der anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers muss der
Käufer den Verkäufer, dessen Gruppe und deren Angestellte und Agenten
nach Aufforderung in vollem Umfang entschädigen und schadlos halten
gegenüber Verlusten, die dieser aufgrund folgender Dinge erlitten hat:
14.1.1 Stornierung, Änderung oder Aufhebung eines Auftrag durch den
Käufer gemäß den Bedingungen 3.3; 14.1.2 einer Forderung einer dritten
Partei in bezug auf Verluste, Personenschäden oder Schäden, die direkt
oder indirekt durch kundenspezifische Produkte oder die
Werkzeugausrüstung des Käufers oder durch ein Produkt verursacht wurden,
die nach der Lieferung zu einer Nutzung herangezogen wurden, die nicht
der autorisierten Nutzung für diese Produkte entspricht (und dies ist die
Nutzung, für die diese Produkte üblicherweise geliefert werden oder eine
Nutzung, die ausdrücklich gemäß Bedingung 5.2 gewährt wurde) oder die in
irgendeiner Form durch eine Person, die nicht der Verkäufer ist, geändert
oder repariert wurden oder es ist
ein Ereignis eingetreten (einschließlich eine Handlung oder Unterlassung)
die dazu führen würde, dass Bedingung 11.1 nicht mehr für diese Produkte
zutrifft; 14.1.3 die Nutzung der Spezifikationen oder der
Werkzeugausrüstung, die durch oder im Auftrag des Käufers geliefert
wurden oder die auf Wunsch des Käufers geändert wurden; 14.1.4 jede
Verletzung von Bedingung 5.4 und jede Forderung durch Dritte in bezug auf
eine Verletzung oder angebliche Verletzung eines geistigen
Eigentumsrechts aufgrund der Nutzung, des Besitzes oder der Lieferung von
kundenspezifischen Produkten oder von Spezifikationen und/oder
Werkzeugausrüstung, die durch oder im Auftrag des Käufers geliefert wurde
oder auf Wunsch des Käufers geändert wurde; und 14.1.5 jede Beendigung
gemäß den Bedingungen 8.6 oder 13.1.
- Exportbedingungen
- In den Fällen,
in denen die Produkte für den Export aus Großbritannien geliefert werden,
gelten die Bestimmungen von Bedingung 15 (vorbehaltlich von
Sonderbedingungen, die schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer
vereinbart wurden) und diese haben Vorrang im Falle von Widersprüchen mit
anderen Bedingungen, die in diesen Bedingungen dargelegt sind.
- Der Käufer ist
dafür verantwortlich, alle Gesetze oder Bestimmungen einzuhalten, die
sich auf die Produkte in dem Bestimmungsland beziehen, die den Export von
Großbritannien aus der Produkte regeln oder eines Produkts, das die
Produkte enthält (und dies umfasst auch, falls erforderlich, die
Zollbestimmungen und die Bestimmung, dass Mehrwertsteuer nicht auf den
Preis zu zahlen ist) sowie den Import der Produkte in ein Bestimmungsland
und die die Zahlung von Import- oder Exportgebühren oder von Steuern
regeln. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Verkäufer über alle
Pflichten zu informieren, die der Verkäufer aufgrund einer Gesetzgebung
oder einer Bestimmung einhalten muss und er ist dafür verantwortlich, dem
Verkäufer alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten zu erstatten oder
diese zu übernehmen.
- Jeder Verweis auf die
Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen in einem Angebot müssen als Verweis
auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgelegt werden und alle
Angebote verstehen sich ab Werk, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich
etwas anderes angegeben.
- Verschiedenes
- Der Verkäufer kann
eine seiner Verpflichtungen oder eines seiner Rechte Recht gemäß diesem
Vertrag selbst ausführen oder ausüben oder durch seine Vertragsnehmer
oder Agenten oder ein Mitglied seiner Gruppe. Jede Handlung oder
Unterlassung eines dieser Vertragsnehmer oder Agenten oder dieses
Mitglieds der Gruppe wird als Handlung oder Unterlassung des Verkäufers
angesehen und sie unterliegt den Ausnahmen oder Haftungsbeschränkungen,
die in diesen Bedingungen dargelegt sind. Der Käufer darf seine Rechte
oder Pflichten gemäß diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung des Verkäufers übertragen, abtreten oder untervergeben und er
bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vertrags durch einen
Übertragungsempfänger, Abtretungsempfänger oder Subunternehmer
verantwortlich.
- Jede Mitteilung muss
schriftlich erfolgen einschließlich Telefaxmitteilungen, adressiert an
die andere Partei an, im Falle des Verkäufers: Moss Kunststoffprodukte
GmbH, Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal, Faxnummer +49 2157 896989, im
Falle einer Mitteilung gemäß 13.2 mit einer
Kopie an den Geschäftsführer an die registrierte Firmenadresse des
Verkäufers und im Falle des Käufers an dessen registrierte Adresse oder
an solch eine andere Addresse, die zum diesem Zeitpunkt dem Verkäufer
mitgeteilt wurde. Persönlich übergebene Mitteilungen gelten unmittelbar
als zugestellt, Mitteilungen, die per Post versandt wurden, zwei
Arbeitstage nach Aufgabe durch ein erstklassige Post und, falls per
Telefax verschickt, zu dem Datum und dem Zeitpunkt, der auf der
Übertragungsbestätigung des Absenders vermerkt ist oder (falls diese
verloren gegangen ist) bei Erhalt.
- Ein Verzicht des
Verkäufers bei einer Vertragsverletzung durch den Käufer darf nicht als
ein Verzicht bei einer nachfolgenden Vertragsverletzung derselben
Bestimmung oder einer anderen Bestimmung angesehen werden. Ein Versäumnis
des Verkäufers bei der Durchsetzung einer Bedingung dieses Vertrags darf
nicht als ein Verzicht des Verkäufers auf ein Recht angesehen werden.
- Wenn eine Bestimmung
des Vertrags von einer zuständigen Stelle ganz oder teilweise für
ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen wird, so wird hierdurch nicht
der Rest dieser Bestimmung beeinträchtigt.
- Der Vertrag enthält
die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Parteien und er
ersetzt alle vorangegangenen Verträge, Abmachungen oder Vereinbarungen
(sowohl mündliche und schriftliche) in bezug auf die Produkte
(ausgenommen, dass keine der Parteien versucht, die Haftung aufgrund von
Erklärungen vor Vertragsabschluss mit betrügerischer Absicht
auszuschließen, wobei nachgewiesen werden kann, dass sich die andere
Partei darauf verlassen hat).
- Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag und seiner Durchführung ist
das Landgericht Krefeld.
- Außer in bezug auf
Rechte, Entschädigungen oder Garantien, die ausdrücklich zugunsten der
Gruppe oder der Agenten des Verkäufers erfolgen und die alle zu deren
Vorteil gelangen, beabsichtigen die Parteien nicht, dass eine Bedingung
des Vertrags gemäß dem Contracts (Rechte Dritter) Act 1999 durch eine
Person durchsetzbar ist, die nicht durch eine Person durchgesetzt werden
kann, die keine Partei dieser sind. Keine dieser Personen verfügt über
Rechte in bezug auf eine Erweiterung, einen Verzicht und/oder eine
Änderung des Vertrags, und dies umfasst auch alle Rechte, die eine
Erweiterung, einen Verzicht und/oder eine Änderung des Vertrags
genehmigen.
- Sollten einzelne
Bestimmungen der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des
Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden den
Vertrag alsdann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung zum
verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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